Kompressionsbandagierung
(Definition laut VdAK-Rahmenvertrag)
Definition:Spezielle Kompressionsbandagierung im Anschluss an die manuelle Lymphdrainage und der ggf. notwendigen Bewegungstherapie zur Erhaltung und Sicherung der entödematisierenden Effekte der Behandlung.
Schädigungen/Funktionsstörungen:
- schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende
- lymphatische/lymphostatische Schwellungen
- chronisch schmerzlose oder schmerzhafte länger bestehende bzw. dauerhafte manifeste Lymphödemen mit Sekundarschäden an Haut und Unterhautgewebe (auch mit Bewegungseinschränkungen, Stauungsdermatosen)
Die Kompressionsbandagierung kommt nur in Betracht:
- wenn noch keine Kompressionsbestrumpfung vorhanden ist.
- wenn noch eine Ödemreduktionsphase besteht.
- bei komplizierten Ödemen, wenn die Kompressionsbestrumpfung allein nicht ausreicht.
Leistung:
- Vorbereiten und Anlegen der Kompressionsbandage an der jeweiligen Extremität einschl. Hand bzw. Fuß (die Vergütung der Leistung gilt für jeweils eine Extremität; bei zwei oder mehr Extremitäten wird die Leistung entsprechend zusätzlich vergütet).
- Beratung des Patienten.