Kompressionsbandagierung

(Definition laut VdAK-Rahmenvertrag)

Definition:Spezielle Kompressionsbandagierung im Anschluss an die manuelle Lymphdrainage und der ggf. notwendigen Bewegungstherapie zur Erhaltung und Sicherung der entödematisierenden Effekte der Behandlung.

Schädigungen/Funktionsstörungen:

  • schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende
  • lymphatische/lymphostatische Schwellungen
  • chronisch schmerzlose oder schmerzhafte länger bestehende bzw. dauerhafte manifeste Lymphödemen mit Sekundarschäden an Haut und Unterhautgewebe (auch mit Bewegungseinschränkungen, Stauungsdermatosen)

Die Kompressionsbandagierung kommt nur in Betracht:

  • wenn noch keine Kompressionsbestrumpfung vorhanden ist.
  • wenn noch eine Ödemreduktionsphase besteht.
  • bei komplizierten Ödemen, wenn die Kompressionsbestrumpfung allein nicht ausreicht.

Leistung:

  • Vorbereiten und Anlegen der Kompressionsbandage an der jeweiligen Extremität einschl. Hand bzw. Fuß (die Vergütung der Leistung gilt für jeweils eine Extremität; bei zwei oder mehr Extremitäten wird die Leistung entsprechend zusätzlich vergütet).
  • Beratung des Patienten.